Themen der Mandanten-Monatsinformation März 2025:

  • Einkommensteuer
    Rückwirkende Anwendung der mit dem Corona Steuerhilfegesetz eingeführten Steuerbefreiung für ab 1. März 2020 gewährte Corona-Sonderzahlungen
    2025 werden mehr Rentner steuerpflichtig
    Doppelbesteuerung der Altersrenten: Revisionsverfahren vor dem Bundesfinanzhof
    Neuregelung der Unterhaltsaufwendungen: Ab 2025 ist Barunterhalt steuerlich nicht mehr abzugsfähig
    Mitgliedsbeiträge für Fitnessstudio sind keine außergewöhnlichen Belastungen
    Haushaltsnahe Dienstleistung: Steuerermäßigung auch für Pflege- und Betreuungsleistungen nur mit Rechnung und Überweisung
    Steuerfreiheit von Sanierungsgewinnen
  • Lohnsteuer
    Schenkung von Gesellschaftsanteilen an leitende Mitarbeiter zur Sicherung der Unternehmensnachfolge kein Arbeitslohn
    Bei unterjähriger Lohnsteuer-Ermäßigung besteht am Jahresende oft Steuererklärungspflicht
  • Umsatzsteuer
    Wichtige Änderungen im Umsatzsteuergesetz durch das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz
    Wichtige umsatzsteuerliche Änderungen durch das Wachstumschancengesetz
  • Verfahrensrecht
    Bekanntgabefiktion bei Verwaltungsakten: Ab 2025 mehr Zeit für Einsprüche durch das Postrechtmodernisierungsgesetz
  • Termine Steuern/Sozialversicherung  März/April 2025

JA Steuerberater Aschaffenburg informiert Sie rechtzeitig mit den Mandanten-Monatsinformation 2025 zu den neuesten Entwicklungen und Informationen für steuerpflichtige Arbeitnehmer, Angestellte, Selbständige, Gewerbetreibende, Unternehmer, Existenzgründer und Vereine.

Eine Übersicht aller bisherigen Ausgaben und die jeweils behandelten Themen finden Sie hier:

Mandanten-Monatsinformation 2025

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