Themen der Mandanten-Monatsinformation März 2025:
- Einkommensteuer
Rückwirkende Anwendung der mit dem Corona Steuerhilfegesetz eingeführten Steuerbefreiung für ab 1. März 2020 gewährte Corona-Sonderzahlungen
2025 werden mehr Rentner steuerpflichtig
Doppelbesteuerung der Altersrenten: Revisionsverfahren vor dem Bundesfinanzhof
Neuregelung der Unterhaltsaufwendungen: Ab 2025 ist Barunterhalt steuerlich nicht mehr abzugsfähig
Mitgliedsbeiträge für Fitnessstudio sind keine außergewöhnlichen Belastungen
Haushaltsnahe Dienstleistung: Steuerermäßigung auch für Pflege- und Betreuungsleistungen nur mit Rechnung und Überweisung
Steuerfreiheit von Sanierungsgewinnen - Lohnsteuer
Schenkung von Gesellschaftsanteilen an leitende Mitarbeiter zur Sicherung der Unternehmensnachfolge kein Arbeitslohn
Bei unterjähriger Lohnsteuer-Ermäßigung besteht am Jahresende oft Steuererklärungspflicht - Umsatzsteuer
Wichtige Änderungen im Umsatzsteuergesetz durch das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz
Wichtige umsatzsteuerliche Änderungen durch das Wachstumschancengesetz - Verfahrensrecht
Bekanntgabefiktion bei Verwaltungsakten: Ab 2025 mehr Zeit für Einsprüche durch das Postrechtmodernisierungsgesetz - Termine Steuern/Sozialversicherung März/April 2025
JA Steuerberater Aschaffenburg informiert Sie rechtzeitig mit den Mandanten-Monatsinformation 2025 zu den neuesten Entwicklungen und Informationen für steuerpflichtige Arbeitnehmer, Angestellte, Selbständige, Gewerbetreibende, Unternehmer, Existenzgründer und Vereine.
Eine Übersicht aller bisherigen Ausgaben und die jeweils behandelten Themen finden Sie hier:
Mandanten-Monatsinformation 2025
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