- (Steuerliche) Änderungen 2024
- Jahressteuergesetz 2022
- Einkommensteuer
Als „Trinkgeld“ bezeichnete Zahlungen von 50.000 Euro bzw. 1,3 Mio. Euro an Prokuristen einer GmbH nicht steuerfrei
Corona-Überbrückungshilfe für Angehörige der Freien Berufe als Betriebseinnahmen
Einkünfteerzielungsabsicht kann bei zeitlich unüberschaubarer Dauer einer geplanten Sanierung entfallen - Wachstumschancengesetz
Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG)
Vorsorgepauschale für Arbeitnehmer
Abfindung einer Kleinbetragsrente
Anhebung der Freigrenze für private Veräußerungsgeschäfte
Obligatorische Verwendung der E-Rechnung
Sonderregelung der privaten Nutzung von Elektrofahrzeugen
Freigrenze für Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung
Umsatzsteuer bei Kleinunternehmern - Verfahrensrecht
Finanzamt darf Kontoauszüge für Steuerprüfung auswerten
Klagen vor den Finanzgerichten gegen Einspruchsentscheidungen - Termine Steuern/Sozialversicherung Januar/Februar 2024
JA Steuerberater Aschaffenburg informiert Sie rechtzeitig mit den Mandanten-Monatsinformation 2024 zu den neuesten Entwicklungen und Informationen für steuerpflichtige Arbeitnehmer, Angestellte, Selbständige, Gewerbetreibende, Unternehmer, Existenzgründer und Vereine.
Eine Übersicht aller bisherigen Ausgaben und die jeweils behandelten Themen finden Sie hier:
Mandanten-Monatsinformation 2024
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