Die Steuergesetzgebung hat einen Teil der Steuertermine 2018 im Vergleich zu den Vorjahren verändert. Die Abgabetermine sind jeweils abhängig von der Steuerart.
Auch die Höhe des Einkommens, beziehungsweise von Gewinn und Umsatz tragen zur Festlegung der Abgabetermine durch das Finanzamt bei.
Damit Sie nicht den Überblick verlieren bieten wir Ihnen hier alle Steuertermine 2018 auf einen Blick in unseren Steuerkalendern zum Download:
Mit unserem Kalender haben Sie alle Steuertermine 2018 genau im Blick. In der praktischen Terminübersicht sehen Sie, was zu welchem Termin fällig ist.
Durch Samstag, Sonn- oder Feiertag verschobene Fälligkeitstage haben wir bereits vermerkt. Fällt ein vom Gesetzgeber festgelegter Termin auf einen Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag, verschiebt sich dieser auf den nächsten Werktag.
Sofern Sie eine Dauerfristverlängerung beim Finanzamt beantragt haben, verschieben sich die Voranmelde- und Fälligkeitsfristen um jeweils einen Monat.
Rechtzeitig ist die Abgabe einer Steuererklärung dann, wenn sie dem Finanzamt vor Ablauf der Abgabefrist vorliegt. Geht dem Finanzamt die Erklärung verspätet zu, kann ein Verspätungszuschlag festgesetzt werden (§ 152 AO).