Bei Steuersünden besser JA zum Steuerberater
Am Pranger: Namen mutmaßlicher deutscher Steuersünder
Aufgeführt werden der volle Name, das Geburtsdatum und die Staatsangehörigkeit. Unter den nun veröffentlichten Namen sind unter anderem Russen, Spanier und Inder. Und auch viele Deutsche. Als ein bekannter Name ist der von Francisco José Ortiz von Bismarck aufgeführt. Dabei handelt es sich um den Ururenkel des ersten Deutschen Reichskanzlers des Deutschen Reiches, Otto von Bismarck:
Die Daten der mutmaßlichen Steuersünder, bzw. Steuerhinterzieher sind mit wenigen Klicks jederzeit und für jeden im Internet abrufbar. Was erstaunt ist dabei die Tatsache, dass die Daten auf der Internetseite der Schweizer Regierung öffentlich bereitgestellt sind. Darüber berichtete zunächst die Schweizer Sonntagszeitung und so machte die Nachricht schnell die Runde.
https://www.admin.ch/opc/de/federal-gazette/2015/index_19.html
Aber warum enttarnt die Schweiz mutmaßliche Steuerhinterzieher
Was kaum jemand für möglich hielt ist nun Realität geworden: ausgerechnet die Schweiz, deren Schicksal wie kaum das eines anderen Landes so eng an das Bankgeheimnis geknüpft wie das der Schweiz. Die Schweiz galt bis heute so diskret und verschwiegen, wenn es um geheime Bankkonten geht, wie kaum ein anderes Land. Und jetzt veröffentlicht diese Schweiz die Namen mutmaßlicher Steuersünder / -hinterzieher – stellt sie also ohne Weiteres damit an den Pranger – warum ?
Nun, wahrscheinlich handeln die Schweizer Behörden in dieser Sache sogar formal korrekt. Es handelt sich dabei wohl um eine Art der „öffentlichen Zustellung“.
Und der Ursprungsgedanke war laut informierter Kreise eigentlich ein anderer:
Mit Ihrem öffentlichen „Outen“ mutmaßlicher Steuersünder will die Schweiz mit ihren „Mitteilungen der Eidgenössischen Steuerverwaltung“ genannten Amtsblättern, eigentlich helfen denn, so versucht das Land mögliche Steuersünder, die nicht kontaktiert werden konnten – z.b. weil den Schweizer Behörden keine Adresse bekannt ist – darüber zu informieren, dass eine ausländische Behörde ein Amtshilfeersuchen gestellt hat. Ist das Amtsblatt veröffentlicht, so hat der oder die Betroffene zehn Tage Zeit, sich bei der Behörde zurückzumelden – und kann Widerspruch einzulegen.
Die Auswertung dieser Steuerdaten wird nicht mehr zu stoppen sein
Anzumerken und wichtig ist aber dies: Die von der Schweizer Regierung öffentlich gemachten Personen mit Steuerproblemen sind nicht verurteilt. Und auch wenn die Schweiz ausländischen Ämtern in Steuersachen Amtshilfe gewährt, fehlt nur selten der Zusatz, daß die erlangten Unterlagen geheim zu halten seien. Klingt paradox, ist aber so.
Allemal sicher ist, die öffentliche Datenauswertung wird nicht zu stoppen sein. Zwar ist der Bismarck-Nachfahre bisher der einzige halbwegs prominente Fall mit deutschem Hintergrund der auf vorstehend beschriebene Art bekannt wurde, aber wer weiß, welche Namen noch in den Archiven der Eidgenössischen Steuerverwaltung auf ihre Entdeckung, bzw. auf ihre Öffentlichmachung warten.
Interessant übrigens auch: Nicht alle Namen werden vollständig genannt.