Im Jahr 2025 stehen wichtige Änderungen für Steuer und Sozialversicherungen an. Hier ein kurzer Überblick über die neuen Regelungen und Beitragsanpassungen:

  • Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze in der Kranken- und Pflegeversicherung auf 66.150 Euro.
  • Durchschnittlicher Zusatzbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung für 2025 festgelegt bei 2,5 Prozent.
  • Beitragssatz zur Pflegeversicherung erhöht auf 3,6 Prozent.
  • Versicherungspflichtgrenze in der Kranken- und Pflegeversicherung angepasst auf 73.800 Euro.
  • Bezugsgröße in der Sozialversicherung für 2025 auf 44.940 Euro festgelegt.
  • Beitragsbemessungsgrenzen in der Renten- und Arbeitslosenversicherung auf 96.600 Euro angehoben.
  • Rückwirkende Anhebung des Grundfreibetrags für 2024 auf 11.784 Euro.
  • Kinderfreibetrag für 2024 rückwirkend auf 9.540 Euro erhöht.
  • Einkommensteuertarif für 2024 angepasst, fortgeführt in 2025.
  • Regelsatz der Sozialhilfe bleibt bei 563 Euro.
  • Mindestlohn steigt auf 12,82 Euro.
  • Anhebung der Minijobgrenze auf 556 Euro.
  • Anpassung der unteren Grenze für die Gleitzone auf 556,01 Euro.
  • Änderung des Gleitzonenfaktors auf 0,6683.
  • Neue Berechnungsgrundlage für das Wohngeld ab 2025.
  • Erbschaftsteuer: Anhebung der Erbfallkostenpauschale auf 15.000 Euro.
  • Maximaler Vorjahresumsatz für Kleinunternehmer erhöht auf 25.000 Euro.
  • Einführung des neuen Klassifikationssystems ICD-10-GM für 2025.
  • Anpassung der aktuellen Strompreiszusammensetzung.
  • Absenkung des Höchsteinkommens für Elterngeld auf 175.000 Euro ab April 2025.
  • Pflegesätze für 2025 um 4,5 Prozent erhöht.
  • Quartalsweise Aktualisierung der Rechner für IBAN und Bankleitzahlen.
  • Monatliche Anpassung der Umsatzsteuer-Umrechnungskurse.
  • Anpassung der Unterhaltsberechnung gemäß der Düsseldorfer Tabelle für 2025

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