Aufgrund der nach wie vor anhaltenden Informationsflut zur Coronakrise zu unterschiedlichen Themengebieten mit teilweise unterschiedlichen Regelungen für die diversen Branchen und Bundesländer verweisen wir einerseits auf die tagesaktuellen Informationen auf unserer Website und andererseits auf die verschiedenen (ggf. im Rahmen der Mitgliedschaften) kostenlosen Hilfsangebote der (Branchen-) Verbände wie IHK, Handwerkskammer, Dehoga, usw.
Die Verbände sind teilweise sogar in die Soforthilfeanträge als Ansprechpartner eingebunden. Ferner sind die Verbände auch (im Gegensatz zu uns Steuerberatern) zur Rechtsberatung befugt und verfügen im Hintergrund über Juristen, die die Informationsflut bündeln.
Bitte melden Sie sich bis 27.04.2020, wenn wir Ihre Ertragsteuer-Vorauszahlungen (Einkommen-, Gewerbe- und Körperschaftsteuer) herabsetzen oder stunden lassen sollen. Hier gibt es verschiedene Möglichkeiten zu überprüfen und ggü. dem Finanzamt zu argumentieren (ggf. mit der Vorlage von BWA´s).
- Herabsetzung ab I. Quartal und Rückerstattung
- Herabsetzung nur für das II. Quartal
- Herabsetzung für das gesamte Jahr 2020
Bitte beachten Sie, dass eine bewusst zu niedrige Beantragung von Vorauszahlungen vom Finanzamt nachträglich als strafrechtlich relevante Steuerhinterziehung behandelt werden kann.
Nähere Informationen und Downloads find en Sie in unseren Mandanten-Monatsinformationen.