Wie wir das eine mit dem anderen verbinden und Ihnen somit zur Flucht aus der Schweiz verhelfen können
Zur Zeit werden deutsche Steuerflüchtlinge von den Schweizer Banken gedrängt, Selbstanzeigen abzugeben. Dazu gesellt sich oft ein gewisser Zeitdruck, gerade dann wenn die Gefahr besteht, dass man auf einer der angekauften Steuer-CD´s aufgelistet ist und so das Entdeckungsrisiko akut wird.
Durch jahrzehntelange Erfahrung gerade was die Deklaration von Kapitaleinkünften anbelangt und durch die in Einzelfällen sinnvolle Zusammenarbeit mit einem kompetenten Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Steuerstrafrecht kann zunächst die Straffreiheit und die Rückkehr in die Steuerehrlichkeit gesichert werden. Dabei liegen natürlich auch manchmal die Nerven beim Mandanten blank, da Selbstanzeigen kompliziert sind. Ist die Selbstanzeige erst mal beim Finanzamt eingereicht, ist für uns der Fall nicht abgeschlossen sondern es müssen nun wirtschaftliche und steuerliche Gesichtspunkte für die Zukunft geprüft und mit dem Mandanten diskutiert werden.
Nun beginnt unsere Aufgabe als Vermögensberater:
Es ist festzustellen, dass jedenfalls ab 2009 durch die Einführung der Abgeltungssteuer mit 25% in Deutschland die schweizerische Quellensteuer mit 35% für den Mandanten unbemerkt zu einer höheren Steuer geführt hat! Hinzu kommt die bittere Erkenntnis, dass gerade die vermögensverwaltenden Banken (auch die im Inland) auf steuerliche Gesichtspunkte wie die Sicherung von steuerfreien Altbeständen keine Rücksicht genommen haben. Durch das permanente Umschichten konnten die Banken ja doppelt und dreifach verdienen.
Die Steuerflucht hat eine enorme Abhängigkeit der Anleger von den Schweizer Banken hervorgerufen, so dass hier eine gewisse Intransparenz in Sachen Gebührenberechnung feststellbar ist, die in Deutschland keinesfalls so akzeptiert worden wäre.
An dieser Stelle gibt es nur folgende Konsequenzen:
Zunächst müssen Steuererstattungsanträge in der Schweiz gestellt werden bzw. die Steueranrechnung in Deutschland hergestellt werden. Da die Vermögensverwaltungsgebühren zu teuer und auch nicht oder nur teilweise steuermindernd angesetzt werden können, empfehlen wir nun, das Geld nach Deutschland zurückzuholen und die Anlage in Deutschland z.B. in günstige passiv gemanagte Fonds (ETF´s) oder risikoarme Zertifikate. Sollten in Einzelfällen doch noch steuerfreie Altbestände vorhanden sein, müssen diese durch einen Depotübertrag gesichert werden.
Durch die langjährige Erfahrung und den permanenten Gedankenaustausch mit einem ebenfalls erfahrenen Honorar-Anlageberater werden Ihre Finanzen sicher gecoacht, d.h. Sie werden von mir lediglich geschult in kritischer und kostengünstiger Geldanlage und legen Ihr Geld weiterhin bei Ihrer (dann hoffentlich inländischen) Bank an.
Selbstverständlich ist hier kein Raum für Provisionen und Abhängkeiten, da die Anlage regelmäßig bei kostengünstigen, Online – Depotbanken im Internet geschieht und wir zudem aus berufsrechtlichen Gründen keine Provisionen annehmen dürfen. Wir leben von Beratungshonoraren, die wesentlich günstiger als die teils versteckten Bank- und Fondsgebühren sind.
So werden letztendlich aus teuren, intransparenten und nervenbelastenden Anlagen im Ausland kostengünstige und sichere Anlagen im Inland.
Mit anderen Worten: wir verstehen uns als Fluchthelfer in die andere Richtung!
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JA zum Steuerberater Aschaffenburg