Im Hinblick auf die derzeit anstehenden November- und Dezember-Lohnabrechnungen möchten wir nur kurz auf den Ablauf der Regelungen zur steuer- und sozial-versicherungsfreien Inflationsausgleichsprämie zum 31.12.2024 hinweisen. Eventuell nicht ausgeschöpfte Freibeträge können nicht nachgeholt werden. Laut herrschender Meinung müsste der Zufluss auf dem Bankkonto des Arbeitnehmers bis zum 31.12.2024 erfolgen, um die Steuer- und Sozialversicherungsfreiheit zu gewährleisten. Mandanten […]
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