Sehr geehrte Mandantin, sehr geehrter Mandant,
da seit einigen Jahren eine verstärkte Prüfung von Fahrtenbüchern durch die Finanzbehörden bei Betriebsprüfungen und/oder im Veranlagungsverfahren festzustellen ist, haben wir Ihnen hier (ggf. nochmals) ein Merkblatt des NWB-Verlages hinterlegtr für den Fall, dass Sie bereits ein Fahrtenbuch führen oder in Zukunft führen wollen bzw. für Nachweiszwecke führen müssen oder wenn Ihre Arbeitnehmer ein Fahrtenbuch führen.
Bitte beachten Sie diese Grundsätze sowohl bei einem dauerhaften Fahrtenbuch als auch bei Fahrtenbuchaufzeichnungen über 3 Monate als Beweis, dass das Auto mehr als 10% bzw. 50% betrieblich genutzt wird.
Bei Elektrofahrzeugen gibt es im Übrigen gesonderte – teils komplexe Bestimmungen, da die einkommensteuerlichen Regelungen, die teilweise sehr vorteilhaft gegenüber den Bestimmungen zu KFZs mit Verbrenner-Motoren sind, von den umsatzsteuerlichen Regelungen abweichen –Gleiches gilt für E-Bikes.
Grundsätzlich halten wir – aufgrund der Komplexität der Materie – immer eine Beratung vor bzw. bei Anschaffung für sinnvoll, da es z.B. auch sinnvoll sein kann, ein KFZ im Privatvermögen zu belassen.
JA-Merkblatt Fahrtenbücher richtig führen – Risiken bei Betriebsprüfungen vermeiden
Wie immer gilt: die Informationen sollen Sie allgemein informieren. Wenn Sie Beratungsbedarf haben, stehen wir Ihnen jederzeit für individuelle Beratungen zur Verfügung.