Im Hinblick auf die derzeit anstehenden November- und Dezember-Lohnabrechnungen möchten wir nur kurz auf den Ablauf der Regelungen zur steuer- und sozial-versicherungsfreien Inflationsausgleichsprämie zum 31.12.2024 hinweisen. Eventuell nicht ausgeschöpfte Freibeträge können nicht nachgeholt werden. Laut herrschender Meinung müsste der Zufluss auf dem Bankkonto des Arbeitnehmers bis zum 31.12.2024 erfolgen, um die Steuer- und Sozialversicherungsfreiheit zu gewährleisten.

Mandanten Sonderinformation Ablauf Inflationsausgleichsprämie zum 31.12.2024

Wenn Sie Fragen haben, stehen wir gerne zu Ihrer Verfügung und verweisen hiermit auch nochmals auf die FAQ´s, die wir im Anhang dieser E-Mail beifügen.

Wie immer gilt: die Informationen sollen Sie allgemein informieren. Wenn Sie Beratungsbedarf haben, stehen wir Ihnen jederzeit für individuelle Beratungen zur Verfügung.

Eine Übersicht aller bisherigen Ausgaben und die jeweils behandelten Themen finden Sie hier:

Mandanten-Monatsinformation 2024

 

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