Es gibt aktuell folgende Corona-Hilfsprogramme:
- Überbrückungshilfe III plus für den Zeitraum 07-12/2021
- Überbrückungshilfe IV für den Zeitraum 01-03/2022
- Neustarthilfe plus für den Zeitraum 07-09/2021
- Neustarthilfe plus für den Zeitraum 10-12/2021
- Neustarthilfe plus für den Zeitraum 01-03/2022
Derzeit besteht kein Handlungsbedarf, da die Fristen für die Antragsstellung bis zum 31.03.2022 verlängert wurden – wir können also die Auswertung der Finanzbuchführung für Dezember 2021 abwarten. Außer: Sie haben akut Liquiditätsbedarf und können Ihre betriebswirtschaftlichen Zahlen bereits abschätzen.
Dann melden Sie sich bitte kurzfristig.
Infos zu den einzelnen Hilfsprogrammen finden Sie unter:
https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/
UBH/Navigation/DE/Ueberbrueckungshilfe/Ueberbrueckungshilfe-III-Plus:
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