Es gibt aktuell folgende Corona-Hilfsprogramme:

  1. Überbrückungshilfe III plus für den Zeitraum 07-12/2021
  2. Überbrückungshilfe IV für den Zeitraum 01-03/2022
  3. Neustarthilfe plus für den Zeitraum 07-09/2021
  4. Neustarthilfe plus für den Zeitraum 10-12/2021
  5. Neustarthilfe plus für den Zeitraum 01-03/2022

Derzeit besteht kein Handlungsbedarf, da die Fristen für die Antragsstellung bis zum 31.03.2022 verlängert wurden – wir können also die Auswertung der Finanzbuchführung für Dezember 2021 abwarten. Außer: Sie haben akut Liquiditätsbedarf und können Ihre betriebswirtschaftlichen Zahlen bereits abschätzen.
Dann melden Sie sich bitte kurzfristig.

Infos zu den einzelnen Hilfsprogrammen finden Sie unter:

https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/

UBH/Navigation/DE/Ueberbrueckungshilfe/Ueberbrueckungshilfe-III-Plus:

https://ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Navigation/DE/Neustarthilfen/Neustarthilfe-Plus/neustarthilfe-plus 


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