Rechtsformwahl bei Unternehmensgründung – Wir sichern Ihre Existenz
Unterscheidung der Rechtsformen. Wir unterscheiden zunächst zwischen
Personengesellschaften
- Einzelunternehmen
- eingetragener Kaufmann (e.K.) als Unterform des Einzelunternehmens
- Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
- Kommanditgesellschaft (KG)
- Offene Handelsgesellschaft (OHG)
- Partnerschaftsgesellschaft
- Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Haftung
Kapitalgesellschaften
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung -GmbH
- Unternehmergesellschaft haftungsbeschränkt (UG) als kleine und billigere Variante der GmbH
- Aktiengesellschaft (AG)
Mischformen/Kombinationen zwischen Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften
- GmbH & Co.KG
- OHG & Co.KG
- GmbH+ atypisch still
- weitere Mischformen denkbar
Wir sichern Ihre Existenz durch die Wahl der richtigen Rechtsform
Am Anfang der Beratungen zur Existenzgründung steht die sehr wichtige Haftungsfrage. Hier geht es um den Schutz Ihres Privat- und Unternehmensvermögens. Das Unternehmensvermögen kann in der Regel nur eingeschränkt durch den Abschluss einer Betriebs-Haftpflichtversicherung geschützt werden. Das Privatvermögen ist durch die Versicherung ebenfalls eingeschränkt geschützt – aber: bei einer Insolvenz oder bei Haftung für Fehler oder Geschäfte von Mitgesellschaftern bei zweigliedrigen Personengesellschaften ist das Privatvermögen nahezu ungeschützt – es droht eine unbegrenzte Haftung durch das Privatvermögen und der Verlust des kompletten Privatvermögens.
So kann es sein, dass zunächst die einfachste Rechtsform Einzelunternehmen (Personengesellschaft) für den Ein-Mann-Gründer aus Kostengründen interessant ist. Später wird der Gründer sich bei immer größerem Geschäftsumfang die Frage dann erneut stellen müssen und dann eher zur Kapitalgesellschaft mit Haftungsbeschränkung tendieren, so dass diese neuerliche Entscheidung zu einer Unternehmensumwandlung mit nicht zu unterschätztenden Kosten führt. Es lohnt sich daher von Anfang an, die richtige Rechtsform zu analysieren und zu wählen.
Mischformen wie die GmbH&Co.KG begrenzen zwar die Haftung auf das Unternehmensvermögen. Diese Rechtsform bedingt aber höhere Kosten als „reine“ Kapitalgesellschaften, da hier mindestens 2 Jahresabschlüsse nebst Steuererklärung, nämlich für die GmbH und für die KG, erstellt werden müssen. Muss neben der Handelsbilanz z.B. wg. der Inanspruchnahme von Investitionsabzugsbeträgen, Sonderabschreibungen, usw. auch noch eine Steuerbilanz (in diesem Fall für die KG) erstellt werden, sind es schon 3 Bilanzen, die Geld kosten.
Wir steuern Ihre Existenz durch die richtige Rechtsformwahl für Ihre Steuer
Neben den Haftungsfragen müssen natürlich steuerliche Gesichtspunkte durch Rechtsform-Vergleichsberechnung erörtert werden. Allerdings kann man vor Gründung im Gegensatz zu älteren Unternehmen nur eingeschränkt prognostizieren, welche Ergebnisse das Unternehmen erwirtschaften wird. Für den Gründer bietet die GmbH gerade wegen dieser Unsicherheiten die besten Möglichkeiten, da man die in der Praxis immer wieder feststellbaren Ergebnisschwankungen steuerlich besser ausgleichen und verwerten kann. So wird auf der persönlichen steuerlichen Ebene des Gründers nur das Geschäftsführergehalt in gleichbleibender Höhe versteuert. Sonderausgaben des Gründers wie die Krankenversicherungsbeiträge werden in seiner Einkommensteuererklärung zum Abzug gebracht. Verluste auf Ebene der GmbH sind zurück- oder vorzutragen und können somit mit Gewinnen anderer Kalenderjahre verrechnet werden. Die Gewinne der GmbH unterliegen der Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer. Sind genügend Gewinne vorhanden, können diese an den Gesellschafter ausgeschüttet werden. Bei ertragsstarken GmbHs können steuermindernde Pensionsrückstellungen (nach Ablauf der Probezeit durch Pensionszusage) für den Geschäftsführer gebildet werden und dadurch die Altersversorgung gesichert werden. Alternativ bieten sich weitere Produkte der betrieblichen Altersversorgung wie Unterstützungskasse, Direktversicherung oder Pensionskasse an. Diese Formen der Altersversorgung sind bei den Personengesellschaften bzw. der Mischform GmbH&Co. KG nicht möglich.
Bei einer GmbH entsteht auch bei einer späteren Anschaffung von Grundvermögen zur betrieblichen Nutzung nicht so leicht steuerschädliches Betriebsvermögen. Betriebsvermögen bei Gebäuden bedingt bei einer späteren Betriebsaufgabe eine riesige Steuerlast durch die Steuerpflicht der dann entstandenen stillen Reserven. Je länger der Zeitraum zwischen Gründung und Betriebsaufgabe liegt, umso größer werden diese stillen Reserven. Durch entsprechende Gestaltungen kann hier eine ungewollte, sogenannte Betriebsaufspaltung vermieden werden.
Die Anschaffung und Versteuerung von betrieblichen Kraftfahrzeugen ist bei der GmbH ebenfalls einfacher und steuerlich günstiger.
Bei der GmbH gibt es zwar keine Gewerbesteuerfreibeträge wie bei Personengesellschaften. Durch die relativ kostengünstige Mischform GmbH und atypisch still kann aber auch diese Vergünstigung in Anspruch genommen werden.
Ein Nachteil der GmbH ist sicherlich die Problematik der Annahme der verdeckten Gewinnausschüttung durch die Finanzverwaltung bei Nichtbeachtung der notwendigen Verträge zwischen Gesellschafter und Gesellschaft und die Offenlegungs- bzw. Hinterlegungspflicht der Jahresabschlüsse. Bei der GmbH + Co.KG müssen übrigens beide Jahresabschlüsse im Regelfall auch veröffentlicht oder hinterlegt werden.
Diese beiden Problemfelder werden natürlich im Vorfeld ebenfalls mit dem Mandanten diskutiert.
Die Unternehmergesellschaft (UG) als kleine und billigere Alternative zur GmbH wird relativ selten durch die Gründer bevorzugt, da diese bei den Lieferanten, Kunden und Banken als nicht so kreditwürdig eingestuft wird. Schließlich kann man durch Null Euro Stammkapital die Haftungsinanspruchnahme gänzlich vermeiden. Bei der GmbH sind 25.000 Euro Stammkapital durch den Gründer aufzubringen.
Grundsätzlich können wir Sie zu allen Rechtsformen beraten und später Ihnen die Arbeiten wie Finanzbuchführung, Lohnbuchhaltung, Jahresabschlüsse und Steuererklärungen abnehmen. Die Entscheidung, welche Rechtsform für Sie in Frage kommt, müssen letztendlich Sie selbst treffen. Sie und Ihre Familie müssen sich natürlich mit der Rechtsform auch nach Abwägung sämtlicher Vor- und Nachteile, die wir auch nochmals in einer Checkliste allumfassend darstellen, von der Gründung bis Betriebsbeendigung wohlfühlen.
Jörg Aulbach Steuerberater
Kontakt
JA zum Steuerberater Aschaffenburg