Die elektronische Rechnung, kurz E-Rechnung, wird gesetzlich verpflichtend.
Der Empfang von E-Rechnungen wird ab dem 1. Januar 2025 für inländische B2B-Umsätze verpflichtend. Alle Unternehmen sollten sich darauf vorbereiten. Wir empfehlen, die notwendige Umstellung der Prozesse rund um die E-Rechnung frühzeitig anzugehen, damit die Transformation fristgerecht gelingt.
Für Unternehmen heißt das, sie müssen ihre Prozesse anpassen. Daraus ergeben sich aber auch viele Vorteile:
- Effizientere Arbeitsabläufe
- Weniger Zeitaufwand
- Niedrigere Kosten
- Mehr Transparenz
- Optimiertes Cash-Management
Die E-Rechnung setzt einen neuen Standard für die digitalen Prozesse zwischen allen Beteiligten – Ihrem Unternehmen, Ihren Kundinnen und Kunden bzw. Lieferanten und Ihrer Steuerberatungskanzlei. Und wer frühzeitig mit der Umstellung beginnt, profitiert auch früher von den vielen Vorteilen, zum Beispiel von lohnenden Kosteneinsparungen. Deshalb: Starten Sie jetzt!
Unsere Kanzlei unterstützt Sie!
Als Ihr Steuerberater begleiten wir Sie als zuverlässiger Partner bei der Umsetzung der E-Rechnungsprozesse. Wir beraten Sie gerne zu den weiteren Einsatzmöglichkeiten der DATEV-Lösungen und zur optimalen Gestaltung der Zusammenarbeit mit unserer Kanzlei.
E-Rechnung – Gesetzliche Grundlagen
Unternehmen müssen zum 1. Januar 2025 in der Lage sein, im B2B-Bereich E-Rechnungen empfangen und verarbeiten zu können. Wir Informieren Sie mit diesem Video über die bevorstehenden gesetzlichen Änderungen. Unsere Kanzlei berät Sie gerne bei der Umstellung.
Weitere Informationen und Broschüren zur E-Rechnung finden Sie unseren Downloads.