a) für gewerbliche Unternehmer?
Gewerbliche Unternehmer müssen eine Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt bei der Gemeinde oder Stadt des Sitzes des Unternehmens abgeben.
b) für Freiberufler?
unter Freiberufler fallen alle Unternehmer wie Ärzte, Heilpraktiker, Rechtsanwälte, Notare, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Künstler, usw.
Freiberufler sollten nie eine Gewerbeanmeldung einreichen sondern müssen lediglich dem zuständigen Finanzamt eine formlose Anzeige des Beginns der selbständigen, freiberuflichen Tätigkeiten übermitteln.
Antworten zu o.a. Fragen und weitere Infos finden Sie in diesem, für Sie zum kostenlosen Download bereitgestellten Formular.
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