In unserem Beitrag zum Thema „Corona-Beihilfen an Arbeitnehmer bis Dezember 2020“ gingen wir noch davon aus, dass die Beihilfe spätestens Anfang Januar mit dem Dezembergehalt/-lohn ausbezahlt sein muss.
Nach neuesten Erkenntnissen und Überprüfung der Fachliteratur kommen wir zu dem Ergebnis, dass die Auszahlung der Corona-Beihilfe noch in diesem Jahr bei Ihnen als Unternehmer abgeflossen sein muss, um diese steuerfrei gewähren zu können.
Die Arbeitgeber, die den Lohn für Dezember erst Anfang Januar ausbezahlen, können Ihren Arbeitnehmern noch in diesem Jahr einen Vorschuss in Höhe der Corona-Beihilfe gewähren.
Diese Informationen sollen Sie allgemein informieren. Wenn Sie Beratungsbedarf haben, stehen wir Ihnen jederzeit für individuelle Beratungen zur Verfügung.