Abfindung, Betriebsaufgabe und Betriebsveräußerung im Vorfeld planen und optimal gestalten
Die Abfindung vom Arbeitgeber, die Betriebsaufgabe, die Betriebsveräußerung oder die Betriebsübergabe sollten im Vorfeld steuerlich optimal geplant und gestaltet werden:
JA Steuerberater ist immer für sie DA!
Bei der Abfindung gibt des für die Einkommensbesteuerung diverse Vergünstigungen wie Fünftelregelung und Vervielfältigungsregelung in der betrieblichen Altersversorgung. Hierzu und für die weiteren Einkünfte des Jahres der Abfindungsauszahlung führen wir eine genaue Steuerplanung durch. Unter Umständen kommt bei Ehegatten im Jahr der Veranlagung die getrennte Veranlagung zur Anwendung.
Bei der Betriebsaufgabe oder Betriebsveräußerung (ggf. im Rahmen der Unternehmensnachfolge) kommen ebenfalls Vergünstigungen in Frage. Es gibt die Fünftelregelung, den ermäßigten Einkommensteuersatz nach § 34 Abs. 1 Einkommensteuergesetz und den Freibetrag nach § 16 Abs. 4 Einkommensteuergesetz. Wichtig ist: diese Vergünstigungen gibt es nur ein Mal im Leben des Steuerpflichtigen. Der Steuerpflichtige muss im übrigen zu Lebzeiten für die Inanspruchnahme durch Testament und/oder entsprechende Anpassung des Gesellschaftsvertrages oder durch eigene Handlung wie Veräußerung des Betriebes z.B. an den Nachfolger sorgen.
Oftmals ist aber eine steuerneutrale / steuerfreie Umwandlung des Unternehmens oder die steuerneutrale Übertragung auf den Rechtsnachfolger sinnvoll. Dabei sind natürlich auch die Steuerarten Schenkungsteuer und Erbschaftsteuer regelmäßig von großer Bedeutung.
Auch wenn man nicht alles im Leben planen kann – wir rechnen gerne für Sie die wichtigsten Varianten und zeigen Ihnen diese mit den entsprechenden Auswirkungen.
…denn die für Sie richtige Steuer-Strategie ist der Mittelpunkt unserer täglichen Arbeit!
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